EU Retail Investment Strategy (RIS): «Value for Money» als neuer regulatorischer Massstab

Vom Offenlegungsprinzip zur nachweisbaren Ergebnisqualität

Mit der Retail Investment Strategy (RIS) verschärft die EU den Druck auf Anbieter von Anlageprodukten deutlich: Künftig genügt Transparenz allein nicht mehr. Die RIS verschiebt den regulatorischen Schwerpunkt von formaler Offenlegung hin zu nachweisbarer Ergebnisqualität für den Kunden. Besonders prägend ist das neue Konzept des «Value for Money». Künftig sollen Produkte, die für Kleinanleger kein angemessenes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten, nicht mehr angeboten werden. Gleichzeitig werden standardisierte Kostenbegriffe und eine vergleichbarere Darstellung von Gebühren verlangt.

Damit geht die RIS deutlich über die bisherigen Transparenzanforderungen hinaus. Für Hersteller, Vertreiber und Vermögensverwalter reicht reine Kostentransparenz nicht mehr aus. Sie müssen den Kundennutzen ihrer Produkte und Dienstleistungen nachvollziehbar belegen und sich dabei an den Value-for-Money-Benchmarks von ESMA und EIOPA messen lassen. Diese Benchmarks sollen Produkte mit überhöhten Kosten oder unzureichender Leistung identifizieren.

Eng damit verbunden sind auch die verschärften Vorgaben zu den Inducements. Diese sollen nur noch zulässig sein, sofern sie den strengen Anforderungen des sogenannten «Best-Interest-Tests» genügen. Danach müssen Inducements nicht nur im besten Interesse des Kunden liegen, sondern zusätzlich einen nachweisbaren Mehrwert im Sinne von «Value for Money» schaffen.

Die RIS besteht im Kern aus einer Omnibus-Richtlinie zur Änderung verschiedener sektorspezifischer Regelwerke – namentlich MiFID II, UCITS, AIFMD, Solvency II und IDD – sowie aus gezielten Anpassungen der PRIIPs-Verordnung. Inhaltlich greift sie damit tief in Beratung, Produkt-Governance, Vertrieb, Offenlegung und Marketing von Anlageprodukten ein.

Auswirkungen für Finanzinstitute – auch in der Schweiz

Für Marktteilnehmer in der EU liegen die grössten Herausforderungen in der praktischen Umsetzung. Sie müssen Target-Market-, Suitability- und Product-Governance-Prozesse enger mit Preis-Leistungs-Prüfungen verzahnen, Titelselektionsverfahren anpassen, Vergütungsmodelle neu bewerten und Marketingkontrollen – einschliesslich digitaler Kanäle und Drittkommunikation – verschärfen.

Für Schweizer Institute ist die RIS rechtlich nicht unmittelbar anwendbar. Direkt betroffen sind gleichwohl Institute mit EU-Tochter, EU-Zweigniederlassung oder aktivem Cross-Border-Vertrieb an EU-Kunden, weil dort die angepassten MiFID-, PRIIPs-, UCITS-, AIFMD- und IDD-Vorgaben in die jeweilige EU-Organisation und deren Kontrollsysteme implementiert werden müssen. Darüber hinaus dürfte die RIS auch für weitere Schweizer Institute mittelbar an Bedeutung gewinnen. Europäische Vertriebspartner, Depotbanken oder Produktanbieter könnten entsprechende Anforderungen entlang der Wertschöpfungskette weitergeben und zusätzliche Nachweise zum Preis-Leistungs-Verhältnis, zur Produkt-Governance oder zu Vergütungsmodellen verlangen. Auch Hersteller von Anlageprodukten mit Vertrieb in der EU werden ihre Produkt- und Vertriebsprozesse voraussichtlich an den neuen Vorgaben ausrichten und entsprechende Anforderungen an ihre Vertriebspartner stellen.

Das Paket tritt voraussichtlich noch vor den Sommerferien in Kraft, wobei die neuen Regeln 30 Monate später anwendbar sind. Trotz langer Übergangsfrist ist ein frühzeitiges, strukturiertes Vorgehen angezeigt. Institute sollten bereits jetzt Gap-Analysen durchführen, Zielbilder für ihre Produkt- und Vertriebsstrategie entwickeln und Governance-Strukturen überprüfen. Erfolgsentscheidend wird sein, regulatorische Anforderungen nicht isoliert umzusetzen, sondern in eine konsistente Gesamtstrategie zu integrieren.

Fazit

Mit der RIS etabliert die EU einen neuen regulatorischen Massstab für den Vertrieb von Anlageprodukten. Im Mittelpunkt steht nicht mehr allein die Einhaltung formeller Offenlegungs- und Transparenzpflichten, sondern die Frage, ob Produkte und Dienstleistungen für den Kunden einen nachvollziehbaren Mehrwert schaffen. Für Finanzinstitute bedeutet dies einen grundlegenden Perspektivenwechsel: Preisgestaltung, Produkt-Governance, Vergütungsmodelle und Vertriebsprozesse müssen künftig stärker als zusammenhängendes Gesamtsystem betrachtet werden. Auch Schweizer Institute sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Selbst wenn die RIS rechtlich nicht unmittelbar gilt, können sich über grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen und Marktstandards erhebliche Auswirkungen auf Prozesse und Governance ergeben. Eine frühzeitige Analyse bietet die Möglichkeit, die Implikationen rechtzeitig zu beurteilen und notwendige Anpassungen gezielt vorzubereiten.

29.07.2026