Sustainable Finance, ESG und Regulierung im Finanzsektor

Umwelt, Soziales und Governance (ESG): Ein Thema, das derzeit die Gesellschaft und die gesamte Wirtschaft stark bewegt. Der wachsende Druck, diesen Belangen in der Finanzbranche gerecht zu werden, spiegelt sich in zunehmenden nationalen und internationalen regulatorischen Standards wider. In diesem Artikel werden ausgewählte aktuelle rechtliche Aspekte im Zusammenhang mit ESG, insbesondere im Kontext der Europäischen Union (EU) und der Schweiz aufgeführt.

Regulatorischer Rahmen in der EU

Die EU nimmt eine Vorreiterrolle in der ESG-Regulierung ein, die sich grundsätzlich auf alle in der Europäischen Wirtschaftszone (EEA) ansässigen Finanzmarktteilnehmer und Berater erstreckt. Schweizer Finanzinstitute können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls in den Anwendungsbereich der EU-Regulierung fallen, weshalb sie dann auch den Regelungen zur Förderung nachhaltiger Praktiken in der EU unterliegen könnten. Diese Regelungen umfassen die EU Taxonomy Regulation, die Disclosure Regulation (SFDR) und die EU Benchmark Regulation.

Die EU Taxonomy Regulation fungiert als Klassifikationssystem und bestimmt, welche Aktivitäten als umweltfreundlich gelten. Die SFDR zielt darauf ab, die Transparenz auf Institutionsebene und Produktstufe hinsichtlich ESG-Informationen zu verbessern, während die EU Benchmark Regulation neue Kategorien von Nachhaltigkeits-Benchmarks einführt. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und erweitert die Regeln zur nicht-finanziellen Berichterstattung erheblich. Die Europäische Union konzentriert sich stark darauf, den bestehenden regulatorischen Rahmen zu verfeinern und zeitgleich neue Herausforderungen im Jahr 2024 anzugehen:

So müssen EU-Finanzinstitute Anfang 2024 Angaben zur EU-Taxonomieausrichtung für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlichen. Das Jahr 2024 wird das erste Berichtsjahr nach CSRD für Unternehmen von öffentlichem Interesse im Rahmen des NFRD-Geltungsbereichs sein. Gleichzeitig hat die Hochlaufphase für weitere grosse EU-Unternehmen begonnen, da ihr erstes Berichtsjahr 2025 sein wird.

Regulatorischer Rahmen in der Schweiz

Auch auf nationaler Ebene gewinnt die Nachhaltigkeit im Finanzsektor an Bedeutung, wobei die Schweiz die Chance sieht, sich als führender Standort für nachhaltige Finanzdienstleistungen zu positionieren. Der Bundesrat hat neue Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung und Sorgfaltspflichten für bestimmte Schweizer Unternehmen eingeführt. Per 1. Januar 2024 unterliegen grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse der Berichtspflicht gemäss der Verordnung über die Klimaberichterstattung. Dies erfordert eine umfangreiche Sammlung diverser Daten im Jahr 2024. Der Bericht muss erstmals 2025 veröffentlicht und auf der Unternehmenswebsite bereitgestellt werden.

Die FINMA verfolgt eine Strategie, die die Integration von Klimarisiken in die Aufsichtspraxis, Transparenz über Klimarisiken, den Kampf gegen "Greenwashing" und die Berücksichtigung anderer potenzieller Nachhaltigkeitsrisiken beinhaltet. Für das Jahr 2024 plant die FINMA mehrere Initiativen: So wird beispielsweise für das erste Quartal eine Konsultation für ein neues Rundschreiben zur Einführung verpflichtender Anforderungen im Bereich des Umweltrisikomanagements geplant. Zusätzlich wird die FINMA erstmals im Jahr 2024 Klimarisikodaten von beaufsichtigten Instituten (Kategorien 1–3) sammeln, um ihren eigenen Berichtspflichten gemäss dem neuen Klimagesetz nachzukommen.

Schlussfolgerung

Die Diskussion über nachhaltige Entwicklung hat den Finanzsektor längst erreicht und zeigt, dass Verantwortungsbewusstsein und finanzieller Erfolg Hand in Hand gehen können. Dies aber nur, solange Finanzinstitute die Trends geschickt navigieren und sicherstellen, diese auf strategischer und operativer Ebene umzusetzen. Dementsprechend erfordert die Realisierung einer nachhaltigen Finanzwelt eine aufmerksame Beachtung regulatorischer Entwicklungen sowie die konsequente Umsetzung entsprechender Massnahmen.

04.01.2024