Die Schweiz stärkt ihr Abwehrdispositiv: Bundesrat legt strategischen Rahmen für Geldwäschereibekämpfung fest

Der Bundesrat hat am 20. März 2026 erstmals eine nationale Strategie zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verabschiedet (zur Medienmitteilung – efd.admin.ch). Sie ist nicht als isoliertes Gesetzgebungsvorhaben zu verstehen, sondern als strategischer Rahmen für die Weiterentwicklung des Schweizer Abwehrdispositivs. Die Strategie bündelt verschiedene bestehende und geplante Massnahmen, darunter die jüngsten GwG-Revisionen, das Transparenzregister, die Digitalisierung des Meldewesens, neue Sorgfaltspflichten für bestimmte Beratungstätigkeiten sowie die Stärkung von Aufsicht, Strafverfolgung und Asset Recovery. Im Vordergrund steht dabei der Schutz der Integrität des Schweizer Finanz- und Wirtschaftsstandorts. Zugleich positioniert sich die Schweiz im Hinblick auf internationale Standards und die nächste FATF-Prüfung. Der Bundesrat macht damit deutlich, dass Geldwäschereibekämpfung künftig noch stärker als Gesamtsystem verstanden wird: Risiken sollen früh erkannt, Informationen besser genutzt, relevante Akteure enger eingebunden und Verstösse wirksamer verfolgt werden.

Risiko- und Meldesystem wird datengetriebener

Ausgangspunkt der Strategie ist ein konsequent risikobasierter Ansatz. Die Schweiz will ihre Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken laufend kennen und ihr Abwehrdispositiv daran ausrichten. Dazu sollen nationale und sektorielle Risikoanalysen aktualisiert, qualitative und quantitative Datenquellen besser konsolidiert und die Datengrundlagen der Behörden weiter verbessert werden. Für Finanzintermediäre bedeutet dies, dass Risikoanalysen nicht als statisches Pflichtdokument verstanden werden dürfen. Sie müssen aktuelle Risikolagen abbilden, nachvollziehbar dokumentiert sein und in konkrete Kontrollen, Überwachungsprozesse und Eskalationsmechanismen übersetzt werden.

Eng damit verbunden ist die Transparenz wirtschaftlich berechtigter Personen. Mit dem eidgenössischen Transparenzregister sollen Behörden und berechtigte Finanzintermediäre Zugang zu richtigen, vollständigen und aktuellen Informationen erhalten. Damit adressiert die Strategie ein zentrales Geldwäschereirisiko: die Verschleierung von Eigentums- und Kontrollstrukturen über juristische Personen. Parallel dazu wird das Meldewesen stärker auf Verwertbarkeit ausgerichtet. Die Zahl der Verdachtsmeldungen an die MROS ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Entscheidend ist künftig jedoch nicht nur die Anzahl der Meldungen, sondern die Qualität der daraus entstehenden Financial Intelligence. Mit goAML ist die elektronische Einreichung bereits etabliert; ab Sommer 2026 sollen Verdachtsmeldungen nur noch elektronisch erfolgen. Einheitliche Datenstandards sollen die Qualität der Meldungen verbessern und deren risikobasierte Auswertung durch die MROS erleichtern.

Mehr Verantwortung an den Schnittstellen

Die Strategie zeigt zudem, dass Geldwäschereirisiken nicht erst bei der Banktransaktion entstehen. Risiken können bereits dort angelegt werden, wo Gesellschaften gegründet, Eigentumsstrukturen gestaltet, Immobiliengeschäfte vorbereitet oder Vermögenswerte organisiert werden. Deshalb nimmt der Bundesrat auch Akteure ausserhalb des klassischen Finanzsektors stärker in den Blick. Bestimmte risikobehaftete Beratungstätigkeiten, insbesondere in Rechtsberufen, sollen neuen Sorgfaltspflichten unterstehen. Anwältinnen, Anwälte, Notariate und weitere Berater können betroffen sein, wenn sie an der Strukturierung von Gesellschaften, Immobiliengeschäften oder Vermögenswerten mitwirken. Auch der Edelmetall- und Immobilienbereich bleibt ein relevantes Risikofeld.

Dieser Gatekeeper-Gedanke wird durch eine stärkere Durchsetzung ergänzt. Aufsicht, Sanktionen, Strafverfolgung, internationale Zusammenarbeit und Asset Recovery bilden den Abschluss der Präventionskette. Verdächtige Vermögenswerte sollen identifiziert, blockiert, eingezogen und soweit möglich zurückgeführt werden. Die Wirksamkeit des Systems misst sich damit nicht allein an formellen Pflichten, sondern daran, ob Risiken erkannt, Verstösse sanktioniert und kriminelle Vermögenswerte dem Zugriff entzogen werden können.

Auswirkungen auf die Compliance-Praxis

Für Finanzintermediäre begründet die Strategie nicht in jedem Punkt unmittelbar neue Einzelpflichten. Sie zeigt jedoch klar, in welche Richtung sich Regulierung und Aufsicht entwickeln. Institute sollten ihre GwG-Risikoanalyse, die Feststellung wirtschaftlich Berechtigter, die Aktualität von Kundendaten, interne Abklärungen bei Verdachtsmomenten, die Qualität von Verdachtsmeldungen sowie Sanktionsrisiken und Dokumentationsprozesse überprüfen. Zunehmend wichtig wird auch, dass AML-Prozesse datenfähig ausgestaltet sind und gegenüber Aufsicht, Prüfgesellschaften und internen Kontrollfunktionen nachvollziehbar belegt werden können.

Die praktische Bedeutung der Strategie liegt damit weniger in einer einzelnen neuen Pflicht als in der Verdichtung der Erwartungen an ein wirksames Compliance-Dispositiv. Wer Risikoanalyse, Meldewesen, Transparenz wirtschaftlich Berechtigter, Sanktionsrisiken und interne Kontrollen erst bei konkreten Einzelvorgaben überprüft, dürfte unter Zeitdruck geraten. Gut aufgestellt ist, wer die strategische Stossrichtung bereits heute in seine AML-Governance übersetzt und nachweisen kann, dass Prozesse nicht nur formal bestehen, sondern risikobasiert, dokumentiert und wirksam angewendet werden.

29.04.2026