Mit dem geplanten Wechsel auf das FATCA-Modell 1 will die Schweiz ihr Verhältnis zur US-Regelung «Foreign Account Tax Compliance Act» neu ausrichten. FATCA verpflichtet seit 2014 (aus Sicht USA) ausländische Finanzinstitute zur Meldung von US-Konten an die amerikanische Steuerbehörde IRS. Bislang setzt die Schweiz dies über das Modell 2 um – eine Lösung, bei der Kundendaten nur mit individueller Zustimmung der Kunden direkt durch die Finanzinstitute an die USA übermittelt werden. Daten zu nicht zustimmenden US-Kontoinhabern können von den USA lediglich im Wege der Amtshilfe angefordert werden. Ein reziproker Informationsaustausch findet nicht statt.
Mit dem Modell 1 wird nun ein automatischer und gegenseitiger Informationsaustausch etabliert: Schweizer Finanzinstitute melden ihre Daten künftig an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), welche die Übermittlung an das IRS übernimmt – und im Gegenzug auch Daten aus den USA erhält. Die Branche hofft, dass seitens der Behörden ein möglichst einheitliches System zwischen AIA und FATCA etabliert wird und begrüsst, dass für die beim IRS registrierten und meldenden Schweizer Finanzinstitute wiederkehrende Aufgaben wie direktes Reporting und Zertifizierung beim IRS entfallen. Erwähnenswert ist zudem, dass der Status des «registered deemed compliant FFI» mit dem Modell 1 abgeschafft wird. Entsprechend werden sich auch Vermögensverwalter, die aktuell über eine GIIN-Nummer verfügen, beim IRS abmelden und sich neu als «certified deemed compliant» via eine Selbstzertifizierung über das US-Formular «W-8BEN-E» bei den entsprechenden Geschäftspartnern (u.a. Banken) ausweisen müssen.
Das neue Abkommen wurde im Juni 2024 in Bern unterzeichnet, die Umsetzung erfordert eine Anpassung des nationalen Rechts und soll per 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die entsprechende Vernehmlassung lief am 14. Juni 2025 ab und die Botschaft des Bundesrates wird noch dieses Jahr erwartet.
Stimmen aus der Vernehmlassung
Der Modellwechsel wird grundsätzlich positiv kommentiert, zumal eine Alinierung mit den bestehenden Prozessen zu erwarten ist, die man aus dem automatischen Informationsaustausch («AIA») her kennt. Dank der zentralen Abwicklung über die ESTV wird eine effiziente Umsetzung und bessere Kontrolle erwünscht und erwartet.
Trotz der genannten Vorteile scheint das Modell 1-Verfahren jedoch nicht frei von Kontroversen. Dass beispielsweise die bisherige Zustimmungspflicht der betroffenen US-Kunden entfällt, hat bereits politische Vorbehalte ausgelöst. Kritische Stimmen bemängeln eine Verwässerung der individuellen Schutzrechte. Weiter bringen prominente Vertreter wie Swiss Banking hervor, dass die Strafandrohung der Fahrlässigkeit ersatzlos zu streichen sei. Darüber hinaus geben andere Vernehmlassungsteilnehmer zu bedenken, dass die gesetzliche Ausweitung von Sanktionen auf verschuldensunabhängige Haftung auf Unternehmen die Gefahr berge, dass die Behörden die Unternehmen bei Zuwiderhandlung gegen das FATCA-Gesetz direkt büssten, statt individuelle Täter zu ermitteln.
Fazit: Klare Richtung mit zu erwartendem Abstimmungsbedarf
Mit dem Wechsel auf das FATCA-Modell 1 betritt die Schweiz regulatorisch vertrautes Terrain und für Banken sowie andere Finanzintermediäre entsteht ein gewisser Umsetzungsaufwand im Rahmen bereits etablierter Meldeprozesse. Die Nähe zum OECD Common Reporting Standard (CRS) und entsprechend zum Schweizerischen AIA-Gesetz ermöglicht nicht nur technische Synergien, sondern erhöht im Idealfall auch die Glaubwürdigkeit gegenüber ausländischen Behörden und Stakeholdern. Für Finanzinstitute bedeutet dies keine völlige Neuausrichtung, sondern eine Erweiterung bestehender Prozesse.